Regelmäßige Fortbildung beim GRÜNEN KREUZ: Vom Atemstillstand bis zum Polytrauma


Wien (22. Februar 2008) – Um den Beruf des Rettungs- oder Notfallssanitäters hauptberuflich ausüben zu dürfen, müssen sich Sanitäter regelmäßig fortbilden. Laut Sanitätergesetz sind mindestens 16 Stunden Fortbildung innerhalb von 2 Jahren erforderlich. Betroffen sind tausende SanitäterInnen in ganz Österreich.


Beim GRÜNEN KREUZ, öffentlich rechtlich anerkannter Rettungs-, Krankentransport und Sanitätshilfsdienste, werden jede Woche Schulung, Rezertifizierungen bzw. Workshops abgehalten. Damit ist es möglich, alle Mitarbeiter am neuesten Stand der Gerätelehre und Rettungstechnik zu halten. Gleichzeitig absolvieren sie die laut Sanitätergesetz erforderlichen Fortbildungsstunden. Ohne Fort- und Weiterbildung würden die Rettungs- und Notfallsanitäter ihre Berufsberechtigung verlieren.

 

Die Schulungen vom GRÜNEN KREUZ finden in den jeweiligen Dienststellen statt. Zu den zahlreichen Themenschwerpunkten zählen unter anderem Traumen, Hygiene, Bergetechniken oder Reanimation.

 

Thomas Tögel, Ausbildungsleiter vom GRÜNEN KREUZ: „Das Schulungsteam besteht aus erfahrenen Notärzten und Sanitätern. Neue Erste Hilfe Leitlinien werden mit den Sanitätern umgehend durchbesprochen und das neue Wissen mittels praktischer Übungen eingelernt.

 

In der Früh-Defibrillation, einer Behandlungsmethode gegen die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung Kammerflimmern, müssen sich die Sanitäter ebenfalls innerhalb von 2 Jahren rezertifizieren lassen. Dabei werden Übungspuppen mittels Schulungsdefibrillatoren „entflimmert“, um eine normale Herzaktivität wieder herzustellen.

 

Nach jeder erfolgreich absolvierten Überprüfung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung. Diese Urkunden dienen sogleich als Nachweis zur weiteren Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung für weitere 2 Jahre.