GRÜNES KREUZ fordert Gleichbehandlung!
Wien/ Niederösterreich/ Steiermark (16. November 2009) – Die Rettungsorganisation GRÜNES KREUZ wird durch ein Versäumnis im Führerscheingesetz daran gehindert Verkehrscoachings durchzuführen. Das GRÜNE KREUZ fordert nun Gleichbehandlung!
Das GRÜNE KREUZ begrüßt die Initiative des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und des Gesetzgebers, alkoholisierte Lenker durch „Verkehrscoachings“ von Fachkräften die schrecklichen Folgen von Alkohol am Steuer aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld kennen gelernt haben, durchführen zu lassen. Diese sind zum Beispiel Notärzte oder Sanitäter.
Jedoch wird die Rettungsorganisation GRÜNES KREUZ durch ein Versäumnis daran gehindert diese Kurse durchzuführen. In der neunten Novelle zum Führerscheingesetz heißt es bei § 15 (2) „Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt.“
Im §23 des SanG ist das GRÜNE KREUZ aber noch immer als "Z 7" vermerkt, also als „sonstige Einrichtung“. Da sich die Novelle des Führerscheingesetz aber nur auf Z 1- 4 bezieht, ist das GRÜNE KREUZ nicht berechtigt diese Schulungen durchzuführen.
Als anerkannte Rettungsorganisation in mehreren Bundesländern fordert das GRÜNE KREUZ so rasch wie möglich eine Verordnung zu dieser Novelle zu erlassen, in der das GRÜNE KREUZ berechtigt wird diese Schulungen durchzuführen. Bereits im Jahr 2000 wurde eine ähnliche Problematik dementsprechend gelöst, damals ging es um die Erste Hilfe Kurse für den Führerschein.
Zusätzlich sollte das SanG novelliert werden um die Benachteiligungen des GRÜNEN KREUZ in Zukunft zu vermeiden und die Rettungsorganisation endlich gleichzustellen.

