Mitarbeiterausbildung




Beim GRÜNEN KREUZ arbeiten ausschließlich Rettungs- und NotfallsanitäterInnen, die die erforderliche Ausbildung zum/zur staatlich geprüften RettungssanitäterIn (inklusive Berufsmodul) positiv absolviert haben und die im Sanitätergesetz vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nachweisen können. Erst durch diese Qualifikation ist es möglich, den Beruf des Rettungssanitäters auch hauptamtlich auszuüben.

Um immer am neuesten Stand der Medizin- und Sanitätstechnik zu sein, müssen die Rettungs- und NotfallsanitäterInnen permanent an Fortbildungsseminaren und Workshops teilnehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen finden in den Ausbildungszentren vom GRÜNEN KREUZ statt.

 

Zu den Themenschwerpunkten zählen u. a. Reanimation und Defibrillation, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Verhalten bei Verkehrsunfällen und Absicherung der Gefahrenstelle, Schwangerschaft und Geburt, Psychologische Betreuung, Polytrauma, Hygiene, Verätzungen und Vergiftungen etc.

Die Kurse werden allesamt von Fachleuten und ExpertInnen abgehalten. Die RettungssanitäterInnen erhalten einen Nachweis (z.B. in Form einer Zertifizierung), dass sie die erforderlichen Fortbildungsstunden absolviert haben.