Rettungsorganisation GRÜNES KREUZ bildet Rekruten des Österreichischen Bundesheeres aus

 

Wien/Leopoldsdorf (13. August 2007) – Die Van-Swieten-Kaserne in Wien ist österreichweit die einzige Sanitätsschule, in der SoldatInnen zu RettungssanitäterInnen ausgebildet werden. 100 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis sind erforderlich, um zur RettungssanitäterInnen-Prüfung antreten zu dürfen. Während die Rekruten die theoretische Ausbildung beim Bundesheer absolvieren, findet die Praxisausbildung seit März 2007 auch beim GRÜNEN KREUZ statt.

 

Aufgrund einer Kooperation mit dem Österreichischen Bundesheer wurden im März dieses Jahres zum ersten Mal SoldatInnen der Sanitätsschule Wien Stammersdorf zur Praxisausbildung zum GRÜNEN KREUZ geschickt. Zum Einsatz gelangen die jungen SoldatInnen derzeit in den Dienststellen Wien und Leopoldsdorf bei Wien. Sie werden dort u.a. in Herz-Lungen-Wiederbelebung, technischer Menschenrettung (z.B. mit Schaufeltrage, Bergetuch und Vacuum-Matratze) oder Lagerungen unterwiesen – sind jedoch auch täglich mit Krankentransporten sowie Notfalleinsätzen konfrontiert. Im theoretischen Unterricht wiederum werden u.a. die Fächer Anatomie und Physiologie, Störungen der Vitalfunktionen und andere Notfälle, Katastrophenschutz sowie (erweiterte) Erste Hilfe gelehrt.

 

Auf Seiten des Bundesheeres ist Oberstarzt Dr. Herbert Nemet für die medizinisch-wissenschaftliche Leitung bzw. Offiziersstellvertreter Christian Maier für die fachlich-organisatorische Leitung verantwortlich. Die Verantwortung der Rekruten während der Praxisausbildung beim GRÜNEN KREUZ übernimmt Sanitätsrat Walter Tögel (Obmann).

 

Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer. Beim GRÜNEN KREUZ lernen die jungen SoldatInnen einerseits den Umgang mit PatientInnen kennen. Andererseits sind sie auch mitten im Geschehen, wenn sie zu Notfällen beordert werden und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen. Ich bin sicher, dass die Rekruten beim GRÜNEN KREUZ einen umfangreichen Überblick über die tägliche Arbeit im Rettungswesen erhalten.“ so Walter Tögel.

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen angehende RettungssanitäterInnen insgesamt 100 Stunden Theorieausbildung und 160 Stunden Praxis auf einem Krankentransport- bzw. Rettungswagen nachweisen. Erst im Anschluss dürfen sie zur kommissionellen Prüfung – unter der Aufsicht der MA 15 – antreten.