GRÜNES KREUZ bestätigt „Vier für Wien“: Krankentransportanbieter (Mietwagen) sollen keine Rettungstransporte durchführen

 

Wien (06.02.07) – Das GRÜNE KREUZ, eine von der MA 15 öffentlich rechtlich anerkannte Rettungsorganisation, bestätigt die Aussage der „Vier für Wien“: Anbieter von Krankentransporten sollen keine Notfallpatienten transportieren dürfen. Dennoch sieht das GRÜNE KREUZ schwere Mängel in der Patientenversorgung für Wien. Daher deren Forderung: Schnellstmögliche Aufnahme in den Rettungsverbund.

 

Obwohl das GRÜNE KREUZ seit Februar 2002 eine von der MA 15 und der Landesregierung Wien öffentlich rechtlich anerkannte Rettungsorganisation ist, wird dem GRÜNEN KREUZ die Aufnahme in den Wiener Rettungsverbund vorenthalten – und das trotz offensichtlicher Mängel in der Versorgung von Notfallpatienten.

 

Das GRÜNE KREUZ ist laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz dazu verpflichtet jeden Transport anzunehmen. Selbstverständlich setzt die Rettungsorganisation die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien um. Trotzdem erhält sie die erforderliche Casus-Nummer (= Bettenzusage im Spital) nicht, um Notfallpatienten sofort auf einer Erstversorgungs- oder Aufnahmestation abgeben zu können. Das GRÜNE KREUZ wird somit gezwungen nicht gesetzeskonform zu agieren.

 

Notfallpatient – bitte warten!

 

Dies führt mitunter dazu, dass Notfallpatienten, die vom GRÜNEN KREUZ auf eine Erstversorgung bzw. Aufnahmestation gebracht werden, aufgrund fehlender Casus-Nummern nicht sofort aufgenommen werden. Erst mit dem Erhalt einer Casus-Nummer wird der Notfallpatient „offiziell“ versorgt.

 

Die MA 70, verantwortlich für die Vergabe der Casus-Nummern, widersetzt sich offensichtlich der Entscheidung der MA 15 und zweifelt somit deren Kompetenz und Fachkenntnis an. Die „Vier für Wien“ sind vermutlich der gleichen Ansicht und wollen die zum Teil gravierenden Mängel in der Versorgung von Notfallpatienten nicht anerkennen und wehren sich unverständlicherweise gegen die Aufnahme des GRÜNEN KREUZ in den Wiener Rettungsverbund.